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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

wipr Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wird automatisch vorgenommen, wenn sich Abweichungen vom Landesdurchschnitt ergeben. Dies ist eine logische Folge des SGB V und der dort formulierten Vorgaben, die die jeweilige KZV als ausführendes Organ des Staates (die KZV ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, lediglich die Bundes-KZV ist ein Verein!) umzusetzen hat. 

Anders als vielfach fälschlicherweise angenommen ist die KZV nämlich keine Berufsvertretung der Zahnärzte (das ist die Kammer im Übrigen auch nicht), sondern ein Instrument der Staatsgewalt, ganz so, wie dies bei der Verabschiedung der entsprechenden Gesetze vor mehr als 50 Jahren, die praktisch unverändert überrnommen wurden, geplant wurde.

Die politische Legitimation dieser Gesetze ist zumindest zweifelhaft, deshalb sollte Plänen der Politik, die KZV und KV sowie die jeweiligen Kammern abzuschaffen, kein Widerstand entgegengesetzt werden. Diese Institutionen sind eher Gefängnis für die Zahnärzte und Ärzte als Schutzverbände - eine andere Auslegung lassen die geltenden Gesetze gar nicht zu.

Besonders ärgerlich ist, dass die KZV bzw. die Kammer von den Zahnärzten zu finanzieren ist, obgleich der Nutzen für die zahlenden Ärzte nicht erkennbar ist.

Die Novellierung des SGB V hat zudem die Vorsitzenden der KV und KZV nicht mehr als "ehrenamtlich", sondern als "hauptamtlich" Tätige vorgeschrieben. Die unmittelbaren Folgen sind in der Öffentlichkeit diskutiert worden, wieder einmal zu Lasten der Ärzte und Zahnärzte: Es hat eine gravierende Anhebung der Bezüge gegeben, durchweg über 200 000 Euro Jahressalär hinaus.

Die Öffentlichkeit hat dabei nicht wahrgenommen, dass dies den zwangsweise (!) Mitglieder gewordenen Ärzten und Zahnärzten vom sauer verdienten Geld abgezoogen wird, die Öffentlichkeit hat den Eindruck gewonnen, dass dies die Patienten zahlen würden.

Diese Institutionen, die also von den Zahnärzten (und Ärzten) finanziert werden, drangsalieren (das ist ihre Funktion!) die Mitglieder in mittlerweile fast unerträglicher Weise, ohne dass man sich z. B. durch Abwahl der Vorstände dagegen wehren könnte - egal, wer dort eine Funktion hat, muss die Anordnungen der Staatsmacht umsetzen!

Bevor also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung angeordnet  wird -was tun?

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